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Bericht 86 |
LOKALTEIL VIECHTACH vom 09.10.2003
Ein Unfall - und die Leute fahren weiter
Polizei: Das ist strafbar - Auto hatte sich in Wiese überschlagen
- Hubschrauber vor Ort
Ruhmannsfelden (gsc). Gottlob waren die Folgen des Unfalls am Ende nicht
so schlimm, wie es zunächst aussah. Dennoch ist Polizei-Chef Ludwig Weikl
empört: "Nur weil es geregnet hat, wollte bis auf eine Frau niemand
dem Verunglückten helfen". Es war kurz vor der Mittagsstunde, als
am Dienstag ein 21-jähriger Student aus der Gemeinde Drachselsried auf
der B 11 von Deggendorf kommend Richtung Patersdorf fuhr. Kurz vor dem Weiler
Stockerholz geriet er ins Schleudern und kam nach rechts von der Fahrbahn ab.
Sein Auto überschlug sich in der angrenzenden Wiese und blieb schließlich
auf dem Dach liegen.
Kurzzeitig überschlugen sich die Ereignisse in der Rettungsleitstelle.
Nach der ersten Meldung erlitt der Mann einen Schock und befand sich bereits
außerhalb des Fahrzeugs. Dann hieß es, der Fahrer sei in seinem
Auto eingeklemmt und schwer verletzt. Daraufhin alarmierten die Mitarbeiter
die Feuerwehren in Ruhmannsfelden und Achslach, auch ein Rettungshubschrauber
samt Notarzt wurde angefordert.
Als die Helfer am Unfallort eintrafen, stellte sich glücklicherweise die
Erstmeldung als richtig heraus. Der Mann war nur leicht verletzt und hatte sich
selbständig aus dem Auto befreit, an dem allerdings Totalschaden in Höhe
von rund 10 000 Euro entstanden war. Die herbei gerufenen Feuerwehren wurden
dennoch gebraucht, leisteten sie der Polizei doch wertvolle Hilfe bei der Verkehrsregelung,
insbesondere weil das Wetter sehr schlecht war.
Was sich bis zum Eintreffen der alarmierten Helfer am Unfallort abspielte, brachte
den Viechtacher Polizei-Chef Ludwig Weikl auch gestern noch in Rage. Nur eine
28-jährige Hausfrau aus Ruhmannsfelden hatte angehalten, als sie an der
Unfallstelle vorbeigekommen war. Sie hatte den verletzten Mann, der einen Schock
erlitten hatte, hilflos umherirren sehen, kümmerte sich um ihn und verständigte
die Polizei. Vergeblich versuchte sie dann aber, weitere Verkehrsteilnehmer
anzuhalten; niemand hielt es für notwendig, stehen zu bleiben und Erste
Hilfe zu leisten. "Wahrscheinlich, weil es regnete", empörte
sich Erster Polizeihauptkommissar Weikl.
Für ihn ist dieses Vorkommnis Anlass, alle Autofahrer auf ihre Hilfspflicht
im Falle eines Unfalls hinzuweisen. Wer dies nicht tut, macht sich unter Umständen
strafbar. Denn im Strafgesetzbuch steht: "Wer bei Unglücksfällen
oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich
und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene
Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." (§
323c, Unterlassene Hilfeleistung).
Polizei-Chef Ludwig Weikl: "Diejenigen, die hier vorbei fuhren, sollten
sich darüber einmal Gedanken machen".
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