Bericht 86

LOKALTEIL VIECHTACH vom 09.10.2003

Ein Unfall - und die Leute fahren weiter
Polizei: „Das ist strafbar“ - Auto hatte sich in Wiese überschlagen - Hubschrauber vor Ort

Ruhmannsfelden (gsc). Gottlob waren die Folgen des Unfalls am Ende nicht so schlimm, wie es zunächst aussah. Dennoch ist Polizei-Chef Ludwig Weikl empört: "Nur weil es geregnet hat, wollte bis auf eine Frau niemand dem Verunglückten helfen". Es war kurz vor der Mittagsstunde, als am Dienstag ein 21-jähriger Student aus der Gemeinde Drachselsried auf der B 11 von Deggendorf kommend Richtung Patersdorf fuhr. Kurz vor dem Weiler Stockerholz geriet er ins Schleudern und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Sein Auto überschlug sich in der angrenzenden Wiese und blieb schließlich auf dem Dach liegen.
Kurzzeitig überschlugen sich die Ereignisse in der Rettungsleitstelle. Nach der ersten Meldung erlitt der Mann einen Schock und befand sich bereits außerhalb des Fahrzeugs. Dann hieß es, der Fahrer sei in seinem Auto eingeklemmt und schwer verletzt. Daraufhin alarmierten die Mitarbeiter die Feuerwehren in Ruhmannsfelden und Achslach, auch ein Rettungshubschrauber samt Notarzt wurde angefordert.
Als die Helfer am Unfallort eintrafen, stellte sich glücklicherweise die Erstmeldung als richtig heraus. Der Mann war nur leicht verletzt und hatte sich selbständig aus dem Auto befreit, an dem allerdings Totalschaden in Höhe von rund 10 000 Euro entstanden war. Die herbei gerufenen Feuerwehren wurden dennoch gebraucht, leisteten sie der Polizei doch wertvolle Hilfe bei der Verkehrsregelung, insbesondere weil das Wetter sehr schlecht war.
Was sich bis zum Eintreffen der alarmierten Helfer am Unfallort abspielte, brachte den Viechtacher Polizei-Chef Ludwig Weikl auch gestern noch in Rage. Nur eine 28-jährige Hausfrau aus Ruhmannsfelden hatte angehalten, als sie an der Unfallstelle vorbeigekommen war. Sie hatte den verletzten Mann, der einen Schock erlitten hatte, hilflos umherirren sehen, kümmerte sich um ihn und verständigte die Polizei. Vergeblich versuchte sie dann aber, weitere Verkehrsteilnehmer anzuhalten; niemand hielt es für notwendig, stehen zu bleiben und Erste Hilfe zu leisten. "Wahrscheinlich, weil es regnete", empörte sich Erster Polizeihauptkommissar Weikl.
Für ihn ist dieses Vorkommnis Anlass, alle Autofahrer auf ihre Hilfspflicht im Falle eines Unfalls hinzuweisen. Wer dies nicht tut, macht sich unter Umständen strafbar. Denn im Strafgesetzbuch steht: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." (§ 323c, Unterlassene Hilfeleistung).
Polizei-Chef Ludwig Weikl: "Diejenigen, die hier vorbei fuhren, sollten sich darüber einmal Gedanken machen".