Bericht 17

Genau beim Mittagessen kam der Alarm zu einer Ölspur. Diesel war aus einem Fahrzeug während der Fahrt ausgelaufen, so das die Wehr mit Ölbinder, Besen und Schaufel anrücken musste.
Wir waren mit 10 Kameraden im Einsatz, da man ja auch den Verkehr regeln muss, um so ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Ölspuren verursachen eine rutschige Fahrbahn und stellen somit eine gefährdung für den Verkehr dar, die zu Folgeunfällen führen kann. Deshalb und auch aus Gründen des Umweltschutzes ist es notwendig, Ölspuren umgehend und gründlich zu beseitigen.
Um Verkehrsteilnehmer vor der Rutschgefahr zu warnen, werden nach dem Entfernen der Ölspur für einige Tage entsprechende Gefahrenzeichen aufgestellt. Üblicherweise erfolgt die Warnung für die Verkehrsteilnehmer jedoch mit dem VZ 101 StVO (Gefahrstelle) und dem Zusatz "Ölspur".
Für die, die immer meinen wir stehen uns aus jux und tollerei mit der Winkerkelle auf die Straße, diese sollten sich zuerst einmal bei den zuständigen Sachbearbeitern (Straßenverkehrsbehörde) in den Landratsämtern, Gemeinden oder bei der Polizei erkundigen, wie, wann und warum Verkehrsreglungen bei Einsätzen und anderen Veranstaltungen notwendig sind und vor allem aber von wem diese angeordnet werden.
Die Feuerwehren haben diese Gesetze und Vorschriften nicht erlassen, die Kameraden dürfen bzw. müssen diese nur ausführen, um sich dann auch noch von so manchen uneinsichtigen und egoistischen Verkehrsteilnehmern beleidigen zu lassen.

gez.: 1. Kommandant Rudolf Edenhofer / Kreisbrandmeister Thomas Märcz