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Bericht 17 |
Genau beim Mittagessen kam der Alarm zu einer Ölspur.
Diesel war aus einem Fahrzeug während der Fahrt ausgelaufen, so das die
Wehr mit Ölbinder, Besen und Schaufel anrücken musste.
Wir waren mit 10 Kameraden im Einsatz, da man ja auch den Verkehr regeln muss,
um so ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen.
Ölspuren verursachen eine rutschige Fahrbahn und stellen somit eine gefährdung
für den Verkehr dar, die zu Folgeunfällen führen kann. Deshalb
und auch aus Gründen des Umweltschutzes ist es notwendig, Ölspuren
umgehend und gründlich zu beseitigen.
Um Verkehrsteilnehmer vor der Rutschgefahr zu warnen, werden nach dem Entfernen
der Ölspur für einige Tage entsprechende Gefahrenzeichen aufgestellt.
Üblicherweise erfolgt die Warnung für die Verkehrsteilnehmer jedoch
mit dem VZ 101 StVO (Gefahrstelle) und dem Zusatz "Ölspur".
Für die, die immer meinen wir stehen uns aus jux und tollerei mit der Winkerkelle
auf die Straße, diese sollten sich zuerst einmal bei den zuständigen
Sachbearbeitern (Straßenverkehrsbehörde) in den Landratsämtern,
Gemeinden oder bei der Polizei erkundigen, wie, wann und warum Verkehrsreglungen
bei Einsätzen und anderen Veranstaltungen notwendig sind und vor allem
aber von wem diese angeordnet werden.
Die Feuerwehren haben diese Gesetze und Vorschriften nicht erlassen, die Kameraden
dürfen bzw. müssen diese nur ausführen, um sich dann auch noch
von so manchen uneinsichtigen und egoistischen Verkehrsteilnehmern beleidigen
zu lassen.
gez.: 1. Kommandant Rudolf Edenhofer / Kreisbrandmeister Thomas Märcz
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